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Fachgruppe Bauen und Energie  |
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Altbaumodernisierung |
Energetische Gebäudesanierung
In den letzten 10 Jahren ist der CO2-Ausstoß der privaten Haushalte um
6% angestiegen. Würde die Bundesrepublik ihrer Verpflichtung aus der
Konferenz von Rio, einer Verminderung um ursprünglich 25% bis zum Jahr
2005 nachkommen wollen, müssen vor allem auch Maßnahmen zur
Altbaumodernisierung erfolgen.
Das größte Energie- und CO2-Einsparpotenzial liegt im Gebäudebestand.
Die energetische Gebäudesanierung umfasst den Bereich der Haustechnik, insbesondere der Heizungsanlage und Wärmedämmmaßnahmen im baulichen Bereich.
Prinzipiell gilt: Maßnahmen zur Energieeinsparung sind immer dann sinvoll und wirtschaftlich realisierbar, wenn sowieso saniert wird, etwa bei der Erneuerung des Außenputzes.
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Nachrüstverpflichtung
Die neue Energieeinsparverordnung EnEV schreibt für den Altbau vor:
- Oberste Geschoßdecken U-Wert <0,3 W/(m²K)
- Dämmung zugänglicher Wärmeverteilungsanlagen u. Armaturen in unbeheizten Räumen bei heizungstechnischen Anlagen, die vor 1978 in Betrieb genomen worden sind.
Als Frist für die genannten Nachrüstungen wird voraussichtlich das Jahr 2005 festgesetzt. Wechselt das Gebäude den Eigentümer, erfolgt eine Fristverlängerung um zwei Jahre.
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Erneuerung alter Heizkessel
Wenn der Heizkessel vor dem 01.11.1978 eingebaut wurde und dieser nicht nachgerüstet bzw. saniert werden kann, ist er bis zum 21.12.2006 zu erneuern.
Kann die Anlage so nachgerüstet werden, dass sie die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte einhält oder ist der Brenner nach dem 1.11.1996 erneuert worden, kann die Anlage bis zum 31.12.2008 in Betrieb bleiben.
Bei Änderungen am Gebäude dürfen die festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Außenbauteile im allgemeinen nicht überschritten werden. Ausnahmefälle sind in der EnEV angeführt.
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k-Wert = U-Wert
Angaben: max. U-Wert in W/(m²K) (Wärmedurchgangskoeffizient) |
ehemalige WärmeschutzVO |
EnEV |
Erneuerung Außenwände |
außenseitig innenseitig |
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0,4 0,5 |
0,35 0,45 |
| Decke / Dach / Dachschräge |
0,3 |
0,3 Flachdach 0,25 |
| Decke / Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich |
0,5 |
0,4-0,5 je nach Maßnahme |
| Erneuerung Fenster Verglasung incl. Rahmen |
- 1,8 |
1,5 1,7 |
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